28. Januar 2022
Angepasste 2G-Regeln ab 28. Januar
Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage tritt die Alarmstufe I in Kraft. Diese Lockerungen bedeuten, dass der Zugang zum SportQuadrat und die Teilnahme am Sport für geimpfte und genesene Personen wieder ohne Testpflicht erlaubt ist. Die Genesenen- und Impfnachweise werden weiterhin einmalig elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft und dokumentiert.
Bezüglich der Gültigkeitsdauer des Impf- und Genesenenstatus sind folgende Infos wichtig:
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